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FAQ
Häufige Fragen

Unsere Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zum höheren Dienst soll Ihnen eine erste Hilfestellung geben. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns am besten persönlich.

Sind Steuerrechtskenntnisse Einstellungsbedingung?

Interesse am Steuerrecht setzen wir voraus, erwarten jedoch keine Vorkenntnisse. Das nötige steuerrechtliche Fachwissen wird Ihnen während der 12-monatigen Einführungszeit vermittelt.

Wieviele Assessment Center finden im Jahr statt?

Die Anzahl der AC bestimmt sich nach dem jeweiligen Einstellungsbedarf. In den vergangenen Jahren wurden etwa 5 – 6 AC pro Jahr durchgeführt.

Wie erfolgt die Auswahl?

Einstellungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss beider juristischer Staatsprüfungen mit mindestens befriedigendem Ergebnis. Die Auswahl erfolgt nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch und dem Besuch eines AC.

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich eine Einstellungszusage erhalte?

Die Einstellungszusage wird am Tag nach dem Einstellungs-AC telefonisch erteilt. Eine schriftliche Information erfolgt bereits nach wenigen Tagen.

Wann kann die Einstellung stattfinden?

Die Einstellung erfolgt  2 – 3 Monate nach der Einstellungszusage. In diesem Zeitraum lassen Sie u.a. Ihre gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis durch eine medizinische Gutachtenstelle feststellen und beantragen ein Führungszeugnis. Da die Einführungszeit für jeden Regierungsrat individuell geplant wird, kann die Einstellung entsprechend Ihren Vorstellungen auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Einsatzort

Nach der Einstellung werden die Nachwuchskräfte des höheren Dienstes bei vollem Gehalt (Eingangsbesoldung A 13) über einen Zeitraum von 12 Monaten in die Aufgaben des höheren Dienstes der Steuerverwaltung eingeführt. Das Einsatzfinanzamt wird in Absprache mit Ihnen individuell festgelegt. Bereits in der letzten Station des Einführungsjahres können Sie als Sachgebietsleiter bei einem anderen Finanzamt eingesetzt werden. Der Einsatz ist grundsätzlich landesweit möglich. Ihre persönlichen Interessen und Wünsche werden soweit als möglich berücksichtigt. Selbstverständlich gewährleisten wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Kann ich mich schon mit dem schriftlichen Ergebnis des Zweiten Staatsexamens bewerben?

Wenn das Ergebnis des schriftlichen Teils der Zweiten Staatsprüfung vorliegt, können Sie die Bewerbung auch schon vor dem Ergebnis des mündlichen Teils übersenden.

Habe ich bessere Chancen, wenn ich bereits über Berufserfahrung verfüge?

Berufserfahrung wird für eine Einstellung in die Steuerverwaltung nicht vorausgesetzt und hat keinen direkten Einfluss auf die Auswahlentscheidung. In die Steuerverwaltung werden sowohl Juristinnen und Juristen unmittelbar nach dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung als auch Juristinnen und Juristen mit Berufserfahrung eingestellt.